Gemeinsame Wettkampfordnung

Zuletzt aktualisiert: 15.08.2023 Drucken

Gemeinsame Wettkampfordnung (GWO) der Schachjugend Baden (SJB) und der Württembergischen Schachjugend (WSJ)

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Nachricht von Karl Herzig: Veränderungen sind die Vereins-Jugend-Meisterschaft U14w zu U16w und U12w in §14, und die im §9 geklärte 200 Punkte Regel

Vorwort

Die folgenden Bestimmungen dienen der einwandfreien Abwicklung des gemeinsamen Spielbetriebs der SJB und der WSJ. Die Spiele sind auf sportlicher und freundschaftlicher Basis auszutragen.

Abschnitt I: Allgemeines

§ 1 – Spielbetrieb

Im Verbandsgebiet der SJB und WSJ werden folgende Turniere regelmäßig gemeinsam ausgetragen:

Es werden Meisterschaften in den Altersklassen, wie sie die Deutsche Schachjugend bestimmt hat, durchgeführt, sofern für die nächsthöhere Meisterschaft der jeweiligen Altersklasse eine Qualifikation notwendig ist und die Qualifikation über eine gemeinsame Regionalgruppe erfolgen muss. Ändert die Deutsche Schachjugend die Struktur der Altersklassen oder den Qualifikationsmodus, so wird diese Änderung mit Beginn des nächsten Spieljahres automatisch übernommen. Es gilt ebenfalls die Stichtagsregelung der Deutschen Schachjugend. Weitere Meisterschaften können nach Absprache zwischen dem Vorstand der SJB und WSJ ausgeschrieben werden.  

Qualifikationsturniere sind:

  1. Jugendbundesliga Süd für Jugendliche unter 20 Jahren
  2. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren
  3. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren
  4. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren
  5. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Mädchen unter 14   Jahren

Weitere mögliche Turniere sind beispielsweise:

  1. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Mädchen unter 20 Jahren
  2. BW-Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaft für Mädchen unter 10 Jahren
  3. BW-Schulschachpokal
  4. BW-Jugend-Grand-Prix
  5. BW-Einzel-Meisterschaft für Kinder unter 8 Jahren
  6. BW-Jugend-Blitz-Einzel-Meisterschaft

Das Spieljahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08 des folgenden Jahres.

Für die Spielberechtigung ist grundsätzlich der Passschreibungstermin (in der Regel 15. Juli) maßgeblich.
Nach dem 15.07. können als aktive Spieler angemeldet werden:                                            

  • neue Spieler (die bisher keinem Verein angehörten),                                              
  • Spieler ohne aktives Spielrecht am 01.07. des laufenden Jahres.    

Bei Turnieren, die den Passschreibungstermin im Sommer überschreiten, ist der erste Spieltag bzw. der Termin der Landesmeisterschaft maßgeblich.  
Altersbeschränkungen und Stichtage: Die SJB und WSJ veranstalten Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtage für alle Altersklassen werden von der Deutschen Schachjugend (DSJ) übernommen.          

§ 2 – Spielleitung

Die Spielleitung wird von den badischen und württembergischen Jugendspielleitungen übernommen. Die Turniere werden im jährlichen Wechsel von der SJB und der WSJ veranstaltet.                                                                        In den geraden Jahren ist die SJB bzw. in den ungeraden die WSJ zuständig für:

  • Die Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaften U12, U14 und U16
  • Die Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaften für Mädchen U14w
  • Die Durchführung des BW-Schulschachpokals

In den geraden Jahren ist die WSJ bzw. in den ungeraden die SJB zuständig für:

  • Die Jugendbundesliga Süd
  • Die BW-Einzel-Meisterschaft für Kinder unter 8 Jahren

Die Kosten der Turnierleitung und des Spielbetriebs trägt immer die Schachjugend, die nach dieser Ordnung für die Durchführung des Turniers verantwortlich ist. Nicht davon betroffen sind die Zuschüsse der jeweiligen Landesverbände für diese Turniere.

§ 3 – Durchführung der Turniere

Sofern in der Gemeinsamen Wettkampfordnung nichts anderes geregelt ist, obliegt der zuständigen Spielleitung die rechtzeitige Ausschreibung der Turniere mit allen relevanten Kriterien, die Festlegung der Meldetermine, die Auslosung der Paarungen und die Erteilung der Teilnahmeberechtigungen. Die Spieltermine und die eventuelle Erhebung eines Start- oder Reuegeldes werden von der SJB und der WSJ gemeinsam vor Saisonbeginn beschlossen.

§ 4 – Schiedsrichter

Sofern von der zuständigen Spielleitung kein neutraler Schiedsrichter gestellt wird, wird bei Mannschaftskämpfen der Schiedsrichter in der Regel vom Platzverein gestellt. Schiedsrichter kann auch ein Spieler der gastgebenden Mannschaft sein. Der (spielende) Schiedsrichter darf im Falle einer erforderlichen Entscheidung an einem anderen Brett seine Uhr anhalten und diese nach seiner Entscheidung wieder in Gang setzen. Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe von Assistenten bedienen. Der Schiedsrichter hat das Turnier nach den Regeln der FIDE und dieser GWO zu leiten. Die zuständige Spielleitung kann im Bedarfsfall einen neutralen Schiedsrichter einsetzen. Ein Verein kann die Einsetzung eines neutralen Schiedsrichters bei der zuständigen Spielleitung beantragen. Diese entscheidet über die Einsetzung eines neutralen Schiedsrichters auf Kosten des zuständigen Landesverbandes. Wird die Einsetzung von der zuständigen Spielleitung abgelehnt, kann auf Kosten der beantragenden Mannschaft ein Schiedsrichter gestellt werden.

§ 5 – Spielberechtigung

Zu allen Baden-Württembergischen Jugend-Meisterschaften, die Teil des Qualifikationszyklus zu einer Deutschen Jugendmeisterschaft sind, sind nur Spieler zugelassen, die aktive Mitglieder in einem dem badischen Schachverband (BSV) oder Schachverband Württemberg (SVW) angeschlossenen Verein sind und aufgrund der Bestimmungen der Deutschen Schachjugend bei der dem Qualifikationszyklus zugehörigen Deutschen Meisterschaft spielberechtigt wären. Im Zweifel entscheidet die zuständige Spielleitung über die Spielberechtigung. Spielersperren eines anderen Landesverbandes, des Deutschen Schachbundes (DSB) oder der DSJ werden von der SJB und der WSJ übernommen.

§ 6 – Spielweise und Spielregeln

Auf alle Turniere der Schachjugenden sind die Regeln der FIDE anzuwenden, soweit sie im Deutschen Schachbund gelten. Alle Partien müssen am Brett beendet werden. Eine Abschätzung ist nicht zulässig. Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft nach der Auslosung, aber vor dem Beginn der Spiele zurück, so wird neu ausgelost, wenn dadurch die Anzahl der Runden verringert wird. Die Jugendbundesliga Süd wird nur dann neu ausgelost, wenn der Rückzug vor dem 31. August der zuständigen Spielleitung bekannt ist. Sofern der Spieler oder die Mannschaft bei einem Rundenturnier nach dem Beginn der Spiele zurücktritt, werden die Partien bzw. Mannschaftskämpfe gestrichen und nicht gewertet, wenn die zweite Hälfte des Turniers bzw. der Rundenkämpfe noch nicht begonnen hat. Hat die zweite Hälfte des Turniers begonnen, werden die nicht gespielten oder nicht beendeten Partien bzw. Mannschaftskämpfe als verloren und für die Gegenpartei als gewonnen gewertet. Bei allen Einzelturnieren und Mannschaftskämpfen herrscht im Turnierareal absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Für Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann ein zusätzlicher Raucherbereich ausgewiesen werden. Bei Mannschaftskämpfen und Einzelturnieren besteht für zu spät kommende Spieler eine zulässige Verspätungszeit von 30 Minuten. Die zulässige Verspätungszeit beginnt mit dem von der Spielleitung offiziell angesetzten Spielbeginn. Die Ausschreibung einer Veranstaltung kann eine kürzere Verspätungszeit festlegen.

§ 7 – Schiedsverfahren

In Streitfällen kann zunächst Einspruch beim zuständigen Schiedsrichter eingelegt werden. Die weiteren Instanzen sind der zuständige Turnierleiter, dann der zuständige Spielleiter und letztendlich das jeweilige Schiedsgericht des Landesverbandes, der nicht für die Spielleitung zuständig ist.

Abschnitt II: Mannschaftsmeisterschaften

§ 8 – Durchführung der Wettkämpfe

Pflichten des gastgebenden Vereins / Ausrichters:                  

  1. Bereitstellung eines geeigneten Spiellokals mit ausreichender Heizung, Beleuchtung, Belüftung und Getränke;
  2. Bereitstellung von ausreichendem, geeignetem Spielmaterial;
  3. Schwierigkeiten, die sich aus der Vernachlässigung dieser Pflichten ergeben, gehen immer zu Lasten des gastgebenden Vereins / Ausrichters.
  4. Meldung des Spielergebnisses, nach Vorgabe der Spielleitung. Der Gastverein hat an den Brettern mit ungeraden Zahlen Weiß. Werden Wettkämpfe an einem neutralen Ort ausgetragen, wird der in der Paarungstabelle an zweiter Stelle genannte Verein als Gastverein behandelt.
  5. Fehlen zu Beginn eines Kampfes Spieler, so können die betreffenden Bretter unter Namensnennung unbesetzt bleiben oder die nachfolgenden Spieler aufrücken und Ersatzspieler nominiert werden. Sind nicht genügend Ersatzspieler gemeldet, müssen die nicht besetzten Bretter am Schluss mit "entfällt" gekennzeichnet werden. Die schriftlich dem Schiedsrichter abgegebene Mannschaftsnominierung kann nur dann, vor Beginn der Partien, korrigiert werden, wenn festgestellt wird, dass sie nicht den Regelungen der GWO entspricht.
  6. Die festgelegten Termine sind einzuhalten. Von der zuständigen Spielleitung kann ein angesetztes Spiel in Ausnahmefällen auf einen anderen Termin verlegt werden. Bei einer Terminverlegung auf Antrag ist der Antragsteller dem Gegner zum Ersatz der schon entstandenen Kosten verpflichtet. Terminverlegungen sollen den Beteiligten mindestens 14 Tage vor den angesetzten Terminen bekannt gegeben sein. Einvernehmliche Vorverlegungen sind möglich.
  7. Sofern Spieler an einem übergeordneten Turnier oder einer offiziellen Veranstaltung der Deutschen Schachjugend (DSJ) oder des Deutschen Schachbundes (DSB) teilnehmen und der Termin mit der Jugendbundesliga Süd kollidiert, können Mannschaften oder die betreffenden Spieler vor- oder nachspielen. Die zuständige Spielleitung hat auf rechtzeitigen Antrag des Vereins für eine rasche Regelung zu sorgen und den Termin für die Austragung des Spiels in Verbindung mit den Beteiligten festzusetzen.
  8. Unerledigte Partien und Mannschaftskämpfe sind in jedem Fall bis zur nächsten Runde zu beenden. Einzelne Partien oder Mannschaftskämpfe der letzten Runde dürfen nicht verlegt werden.

§ 9 – 200-Punkte Regel

Es darf kein Spieler vor einem Spieler aufgestellt werden, der zum vom Turnierverantwortlichen festgelegten Stichtag eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt, es sei denn, die Wertungszahl beider Spieler ist kleiner oder gleich 1000. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Turnierverantwortliche. Pseudo-DWZ-Zahlen für DWZlose Spieler sind in der Ausschreibung eines Turniers festzulegen. 

§ 10 – Mannschaftsführer

Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer. Aufgaben des Mannschaftsführers sind insbesondere:  

  1. Nominieren der eigenen Mannschaft (die Mannschaftsnominierung muss der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung entsprechen);
  2. Prüfen der gegnerischen Mannschaftsnominierung (Mannschaftsführer sind berechtigt, von den gegnerischen Spielern zu verlangen, dass sich diese durch Vorlage des Personalausweises oder anderweitig ausweisen; ist dies nicht möglich, ist das Spiel unter Vorbehalt bis zur Klärung der Identität auszutragen);
  3. Wahrnehmung des Rechts, seinen Spielern zur Abgabe, Annahme oder Ablehnung eines Remisangebots zu raten, ohne dass damit eine Bewertung der betreffenden Stellung verbunden sein darf;
  4. Bestätigung der Korrektheit des Spielberichts durch Unterschrift
  5. Der Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft meldet das Ergebnis des Mannschaftskampfes am gleichen Tag im Ergebnisdienst und bewahrt den Spielbericht bis Saisonende auf.

§ 11 – Punktwertung

Es gilt folgende Mannschaftswertung:  

gewonnen (mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft): 2 Punkte unentschieden (beide Mannschaften erzielen gleich viel Brettpunkte): 1 Punkt verloren (weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft): 0 Punkte.  

Ergibt sich beim Endstand in der Tabelle Punktgleichheit mehrerer Mannschaften, entscheiden die Brettpunkte (Sieg 1, Remis ½, Verlust 0). Wird in der Endtabelle auch hier Gleichstand erreicht, ist ein Entscheidungsspiel auszutragen, sofern es um Titel, Qualifikation oder Abstieg geht. Termin und Ort werden von der Spielleitung bestimmt. Die Farbverteilung wird ausgelost. Ergibt sich ein unentschiedenes Ergebnis, entscheidet die Berliner Wertung. Führt auch dies zum Gleichstand, entscheidet ein Blitz-Entscheidungsspiel. Tritt eine Mannschaft nicht an oder erscheint sie mit weniger als der Hälfte der erforderlichen Spielern an den Brettern, ist der Kampf für sie als verloren und für den Gegner als gewonnen zu werten bei einem Brettpunktverhältnis von 6:0 bzw. 4:0. Treten beide Mannschaften nicht an, wird der Kampf für beide als verloren gewertet. Bei fehlerhafter Reihenfolge haben alle gemäß ihrer gemeldeten Reihenfolge zu tief nominierte Spieler ihre Partien verloren. Dies muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden. Nominiert eine Mannschaft auf dem Spielbericht einen oder mehrere nicht teilnahmeberechtigte Spieler, ist der Mannschaftskampf für sie als verloren und für den Gegner mit 6:0 bzw. 4:0 als gewonnen zu werten. Das gespielte Ergebnis muss von der zuständigen Spielleitung korrigiert werden. Besetzt eine Mannschaft ein Brett nicht, wird die Partie an diesem Brett für die betreffende Mannschaft als verloren gewertet. Besetzen beide Mannschaften das gleiche Brett nicht, wird dieses Brett für den Kampf nicht gewertet.
Bei jedem von einer Mannschaft entweder durch Nichtantreten der gegnerischen Mannschaft oder durch Nominierung von einem oder mehreren nicht teilnahmeberechtigten Spielern in der gegnerischen Mannschaft mit 6:0 bzw. 4:0 gewonnenem Kampf müssen in der Abschlusstabelle bis zu 2½ bzw. 1½ Brettpunkte abgezogen werden, wenn es sich um Titel, Qualifikation oder Abstieg handelt und Mannschaften dadurch nach Brettpunkten gleichziehen können, jedoch bleiben mindestens die tatsächlich erspielten Brettpunkte erhalten. Sind dann zwei oder mehr Mannschaften auf einem Tabellenplatz der zur Meisterschaft, Qualifikation oder Abstieg berechtigt, ist ein Entscheidungsspiel auszutragen. Termin und Ort werden von der zuständigen Spielleitung bestimmt. Die Farbverteilung wird ausgelost. Ergibt sich ein unentschiedenes Ergebnis, entscheidet die Berliner Wertung. Führt auch dies zum Gleichstand, entscheidet ein doppelrundiger Blitz-Entscheidungsspiel.

Abschnitt III: Qualifikationsturniere

§ 12 – Jugendbundesliga Süd

Die Jugendbundesliga Süd spielt mit bis zu 8 Mannschaften im Rundensystem. Die Bedenkzeit ist mindestens so zu wählen wie es die DSB-Wertungsordnung als Mindestbedenkzeit zur DWZ-Auswertung festlegt. Die beiden letztplatzierten Mannschaften steigen in den jeweiligen Landesverband ab. Wird die Liga mit weniger als 8 Mannschaften durchgeführt, steigen dementsprechend weniger Mannschaften ab. Beide Landesverbände bestimmen in eigener Verantwortung einen Aufsteiger. Der zuständige Spielleiter kann bei Rückzug einer oder mehrerer Mannschaften vor dem Meldeschluss einen Nachrücker bestimmen. Dabei werden zunächst die beiden Absteiger gefragt.
Danach werden die Nächstplatzierten der Qualifikationsliga des Landesverbandes, aus dem die Mannschaft ist, die zurückgezogen hat, gefragt. Wenn aus dem Landesverband kein Nachrücker gefunden wird, kann eine nächstplatzierte Mannschaft der Qualifikationsliga aus dem anderen Landesverband ernannt werden.
Jede Mannschaft besteht aus sechs Stammspielern und bis zu zehn Ersatzspielern in festgelegter Reihenfolge. Ersatzspieler können beliebig oft eingesetzt werden. Stammspieler dürfen in keiner tieferen Mannschaft der gleichen Liga gemeldet werden.
Die Streichung eines Spielers ist nur zulässig, wenn der Spieler in der laufenden Saison noch für keinen Mannschaftskampf in der betreffenden Mannschaft nominiert (auf dem Spielbericht notiert) war. Die Ummeldung eines Spielers innerhalb einer Mannschaft oder in eine andere Mannschaft ist nicht statthaft. Die Nachmeldung eines spielberechtigten Spielers kann an beliebiger Stelle der Reihenfolge erfolgen. Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde zulässig. Im Laufe eines Spieljahres dürfen für eine Mannschaft höchstens 16 Spieler nominiert werden. Bei Nichtbesetzen des ersten oder zweiten Brettes ist ein Bußgeld in Höhe von EUR 50,00 pro Brett zu entrichten. Tritt eine Mannschaft nicht zum Mannschaftskampf an, ist ein Bußgeld in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.

§ 13 Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften U12, U14 und U16

Teilnahmeberechtigt sind pro Altersklasse 3 Mannschaften je Landesverband. Es ist grundsätzlich nur eine Mannschaft pro Verein und Altersklasse startberechtigt. Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern sowie maximal zwei Ersatzspielern. Jede Mannschaft ist von einem volljährigen Betreuer zu begleiten, der die Aufsichtspflicht wahrnimmt. Die Bedenkzeit ist mindestens so zu wählen, wie es die DSB-Wertungsordnung als Mindestbedenkzeit zur DWZ-Auswertung festlegt.

Das Turnier ist an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) an einem zentralen Ort durchzuführen. Die Erstplatzierten haben das Recht, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Spielordnung der Deutschen Schachjugend, an der deutschen Meisterschaft teilzunehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Quotierung durch die DSJ.

§ 14 Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaften U16w und U12w

Die Turniere werden offen für alle Vereinsmannschaften der SJB und der WSJ ausgeschrieben. Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielerinnen sowie maximal zwei Ersatzspielerinnen. In jeder Mannschaft ist abweichend von §5 eine Spielerin startberechtigt, die einem anderen Verein angehört. Jede Spielerin darf jedoch nur für einen Verein in diesem Turnier aufgestellt werden. Gespielt wird im Rundensystem mit mindestens 20 Minuten Bedenkzeit pro Spielerin und Partie. Es können die Altersklassen in Abhängigkeit der Teilnehmerzahlen zusammengelegt werden. Bei mehr als 8 Mannschaften kann der Modus auf Schweizer System geändert werden. Die Turniere sind an einem Tag an einem zentralen Ort durchzuführen. Die Erstplatzierten haben das Recht, unter Beachtung der Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung gemäß der Spielordnung der Deutschen Schachjugend, an der deutschen Meisterschaft teilzunehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Quotierung durch die DSJ.

Abschnitt IV: Weitere Turniere

§ 15 Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaften U20w

Das Turnier wird offen für alle Vereinsmannschaften der SJB und der WSJ ausgeschrieben. Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielerinnen sowie maximal zwei Ersatzspielerinnen. In jeder Mannschaft ist abweichend von § 5 eine Spielerin startberechtigt, die einem anderen Verein angehört. Jede Spielerin darf jedoch nur für einen Verein in diesem Turnier aufgestellt werden.
Gespielt wird im Rundensystem mit mindestens 20 Minuten Bedenkzeit pro Spielerin und Partie. Es können die Altersklassen in Abhängigkeit der Teilnehmerzahlen zusammengelegt werden. Bei mehr als 8 Mannschaften kann der Modus auf Schweizer System geändert werden. Das Turnier ist an einem Tag an einem zentralen Ort durchzuführen.

§ 16 Vereins-Jugend-Mannschafts-Meisterschaften U10w

Das Turnier wird offen für alle Vereinsmannschaften der SJB und der WSJ ausgeschrieben. Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielerinnen sowie maximal zwei Ersatzspielerinnen. In jeder Mannschaft ist abweichend von § 5 eine Spielerin startberechtigt, die einem anderen Verein angehört. Jede Spielerin darf jedoch nur für einen Verein in diesem Turnier aufgestellt werden.
Gespielt wird im Rundensystem mit mindestens 20 Minuten Bedenkzeit pro Spielerin und Partie. Es können die Altersklassen in Abhängigkeit der Teilnehmerzahlen zusammengelegt werden. Bei mehr als 8 Mannschaften kann der Modus auf Schweizer System geändert werden. Das Turnier ist an einem Tag an einem zentralen Ort durchzuführen.

§ 17 Schulschachpokal

Der Schulschachpokal ist eine eintägige breitensportliche Schulveranstaltung und wird von den Schulschachreferenten der SJB und der WSJ in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium ausgeschrieben.
Der Schulschachpokal wird in 2 Wettkampfgruppen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Spielberechtigt sind:      

  • Allgemeines Turnier: Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Grundschulturnier: Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen. Die Regeln werden von beiden Schulschachreferenten gemeinsam festgelegt.

§ 18 Jugend-Grand-Prix

Der Jugend Grand Prix ist eine Breitenschachveranstaltung der SJB und der WSJ. Der Jugend Grand Prix wird für folgende Altersklassen ausgeschrieben: U8, U10, U12 und U14. Eine getrennte Mädchenwertung gibt es nicht. Den Veranstaltern wird eine offene Klasse, auch als Betreuerturnier gedacht, empfohlen.

Die Kriterien für die einzelnen Turniere werden vor der Saison von den beiden Vorständen der Schachjugenden festgelegt und veröffentlicht.  

Sie entscheiden gemeinsam jedes Jahr über die Zulassung als Jugend-Grand-Prix-Turnier. Es können maximal 20 Turniere zugelassen werden. Diese sollten möglichst gleichmäßig über das Gebiet beider Verbände verteilt sein.

§ 19 BW-Einzelmeisterschaft für Kinder unter 8 Jahren

Die Meisterschaft dient der Heranführung von Kindern unter 8 Jahren an den Turniersport und ist auch als Freizeitmaßnahme und Informationsveranstaltung für Eltern gedacht. Die Meisterschaft wird auch für Spieler außerhalb des Verbandsgebiets von SJB und WSJ offen ausgeschrieben.
Die Turnierbedenkzeit beträgt mindestens 20 Minuten pro Spieler und Partie. Das Turnier wird an einem zentralen Ort ausgetragen.

Der bestplatzierte Spieler aus Baden-Württemberg erhält den Titel                       „Baden-Württembergischer Meister U8 202x”.
Die bestplatzierte Spielerin aus Baden-Württemberg erhält den Titel                     „Baden-Württembergische Meisterin U8 202x”.
Jeder Teilnehmer soll einen Preis und eine Urkunde erhalten.

§ 20 BW-Blitzeinzelmeisterschaft

Die Meisterschaft wird in den Altersklassen U8, U10, U12, U14, U16, U18 und U20 offen für alle Spieler der SJB und der WSJ nach FIDE-Blitzregeln ausgetragen. Mädchen spielen in der entsprechenden Altersklasse mit, werden aber separat gewertet.
Der Sieger / die Siegerin jeder Altersklasse erhält den Titel      „BadenWürttembergische/r Jugendblitzmeister/in Uxx 202x“.

Abschnitt V: Änderungen innerhalb der GWO

§ 21 Änderungsbestimmungen

Über Änderungen an der Gemeinsamen Wettkampfordnung stimmen die beiden Vorstände der SJB und WSJ gemeinsam ab. Jeder Landesverband hat eine Stimme und muss Änderungen separat beschließen. Änderungen werden nur angenommen, wenn beide Landesverbände dafür stimmen. Änderungen müssen 2 Wochen vor der jeweiligen Jugendversammlung veröffentlicht werden.
Diese Änderungen werden zur nächsten Saison wirksam, aber beide Verbandsjugendtage müssen das bestätigen.