Änderung der Jugendordnung

Zuletzt aktualisiert: 31.03.2021 Drucken
Bei der Vorstandssitzung der Württembergischen Schachjugend am 27. Juli 2019 in HN-Biberach wurde eine Änderung der Jugendordnung beschlossen. In Absatz 8.3 heißt es nun zusätzlich "Die Bezirksjugendtage sollten im 1. Quartal, mindestens aber 6 Wochen vor dem Verbandsjugendtag stattfinden."
Die WSJ bittet alle Bezirksjugenden um Beachtung. Zur Jugendordnung