Ausführungsbestimmungen zur Jugendspielordnung der Württembergischen Schachjugend

Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024 Drucken

1.1. Basierend auf den Punkt-Resultaten der Jahrgänge pro Bezirk bei den letzten beiden Württembergischen Jugend-Einzelmeisterschaften (z. B. aktuell für die U12 das Ergebnis der Jahrgänge 2011 und 2012 bei den WJEM 08 und 07) wird eine Verteilung der Plätze nach dem D'Hondt-Verfahren vorgenommen.

1.2. Ermittelt werden die Durchschnitts-Punktzahlen der Spieler jedes Bezirks pro Jahrgang und Turnier. Die Punkte der aktuellen D-Kader-Mitglieder (Neueinteilung jeweils ab Januar) werden nicht mitgerechnet. Turnieraussteiger werden nicht mitgerechnet, wenn sie weniger als die Hälfte der Runden gespielt haben und das Punkt-Resultat des betroffenen Bezirks verschlechtern.

1.3. Für die Zuordnung zu einem Bezirk gilt die Vereinszugehörigkeit jeweils zum 01.08

1.4. Die erreichten Prozentwerte der Durchschnitts-Punktzahlen pro Jahrgang und Turnier werden gemittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Verteilung nach dem D'Hondt-System. Sollten Bezirke gleichauf liegen, erhalten die Bezirke mit der höheren erspielten Gesamtpunktzahl den Vorrang. Besteht auch dort Gleichheit, erhält der mitgliederschwächere Bezirk den Platz.

1.5. Die verteilten Plätze werden den Bezirken mitgeteilt und Mitte Januar veröffentlicht

2.1. Der Spielleiter vergibt weitere Freiplätze nur für Härtefälle oder zur Begradigung der Teilnehmerzahlen. Es gibt keine festen Kriterien. Bestandteile eines Freiplatzantrags sollen die aktuelle DWZ, die DWZ-Entwicklung der letzten beiden Jahre, das Alter des Spielers (1. oder 2. Jahr in der Altersklasse), das Abschneiden bei der Qualifikation oder besondere Umstände (Schicksalsschläge, Verhinderung bei Qualifikation, etc.) sein.

3.1. Mädchen können grundsätzlich auch Qualifikationsplätze der Jungen besetzen, wenn sie im Bezirk einen Jungen-Qualifikationsplatz erreichen.