Jugendspielordnung der Württembergischen Schachjugend

Zuletzt aktualisiert: 10.12.2023 Drucken

Stand: nach dem Verbandsjugentag 2023


Geändert wurden:

- 1.1
- 2.1 2.2, 2.3

Gestrichen wurden

- 2.4, 2.5
- 3 und 4 



Stand: nach dem Verbandsjugentag 2023

§ 1 Veranstaltungen

1.1 In der Württembergischen Schachjugend (im folgenden WSJ genannt) werden alljährlich folgenden Turniere ausgetragen:

  1. Württembergische Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 18 Jahren (WEM U-18)
  2. Württembergische Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (WEM U-16)
  3. Württembergische Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (WEM U-14)
  4. Württembergische Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (WEM U-12)
  5. Württembergische Einzelmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (WEM U-10)
  6. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 18 Jahren (WEM U-18w)
  7. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 16 Jahren (WEM U-16w)
  8. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 14 Jahren (WEM U-14w)
  9. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 12 Jahren (WEM U-12w)
  10. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 10 Jahren (WEM U-10w)
  11. Württembergische Einzelmeisterschaft für weibliche Jugendliche unter 8 Jahren (WEM U-8w)
  12. Württembergische Vereins-Jugend-Mannschaftsmeisterschaft (Jugendverbandsliga)
  13. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Jugendliche unter 16 Jahren (WVM U-16)
  14. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Jugendliche unter 14 Jahren (WVM U-14)
  15. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Jugendliche unter 12 Jahren (WVM U-12)
  16. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Jugendliche unter 10 Jahren (WVM U-10)
  17. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Mädchen unter 20 Jahren (WVM U-20w). Anstelle der WVM U-20w ist auch eine gemeinsame Meisterschaft mit der Badischen Schachjugend möglich.
  18. Württembergische Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaft für Mädchen unter 14 Jahren (WVM U-14w). Anstelle der WVM U-14w ist auch eine gemeinsame Meisterschaft mit der Badischen Schachjugend möglich.
  19. Württembergische Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften (WSSM)
  20. Württembergische Jugendpokalturniere für Jugendliche unter 8, 10 und 12 Jahren
  21. Württembergische Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft (WJBEM). Das Turnier wird offen ausgeschrieben und kann bei Bedarf stattfinden.

1.2 An diesen Veranstaltungen können alle Jugendlichen teilnehmen, die durch ihre Mitgliedsorganisationen dem Schachverband Württemberg e.V. angehören. Im Falle einer Baden-Württembergischen Meisterschaft sind auch alle Jugendlichen, die durch ihre Mitgliedsorganisationen dem Badischen Schachverband angehören, teilnahmeberechtigt. Diese Bestimmung gilt nicht für das Schulschach.

Altersbeschränkungen und Stichtage:

  1. Jugendliche U-18, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  2. Jugendliche U-16, die das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  3. Jugendliche U-14, die das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  4. Jugendliche U-12, die das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  5. Jugendliche U-10, die das 10. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  6. Weibliche Jugendliche U-18, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  7. Weibliche Jugendliche U-16, die das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  8. Weibliche Jugendliche U-14, die das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  9. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften (Jugendverbandsliga). Jede Mannschaft besteht aus 6 Jugendlichen unter 20 Jahren (Stichtag 1.1.).
  10. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften U-16 (WVMM U-16). Gespielt wird in Vierermannschaften, s.a. 2.
  11. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften U-14 (WVMM U-14). Gespielt wird in Vierermannschaften, s.a. 3.
  12. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften U-12 (WVMM U-12). Gespielt wird in Vierermannschaften, s.a. 4.
  13. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften U-10 (WVMM U-10). Gespielt wird in Vierermannschaften, s.a. 5.
  14. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften Mädchen U-20w (WVMM U-20w). Gespielt wird in Vierermannschaften.
  15. Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften Mädchen U-14w (WVMM U-14w). Gespielt wird in Vierermannschaften, s.a. 8.
  16. Württ. Schulschach-Mannschaftsmeisterschaft. Für die Teilnahmeberechtigung an dieser Meisterschaft gelten die Bestimmungen über Schulschachwettbewerbe der Deutschen Schachjugend.
  17. Jugendliche U-8, die das 8. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.);
    Jugendliche U-10, die das 10. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.);
    Jugendliche U-12, die das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Stichtag 1.1.).
  18. Stichkampf für die Verbandsjugendliga. Jede Mannschaft besteht aus 6 Jugendlichen unter 20 Jahren (Stichtag 1.1.).

1.3. Soweit nichts anderes vermerkt, gelten für die Turniere folgende Bestimmungen:

  1. Die Bedenkzeit ist mindestens so zu wählen wie es die DSB-Wertungsordnung als Mindestbedenkzeit zur DWZ-Auswertung festlegt.
  2. Einzelturniere: Bei Punktgleichheit gelten folgende Kriterien:

    Schweizer System:

    1. Buchholz-Wertung,
    2. Buchholz-Feinwertung,
    3. Siegwertung,
    4. Startrangliste (nach der DWZ-Halbjahresliste).

    Rundenturniere:

    1. Sonneborn-Berger,
    2. Siegwertung,
    3. Startrangliste.
  3. Mannschaftsturniere:
    1. Spielberechtigt für eine Mannschaft ist nur, wer am 15. Juli des Vorjahres für keinen anderen Verein spielberechtigt war.
    2. Bei Punktgleichheit gelten folgende Kriterien:

      Schweizer System:

      1. Höhere Zahl der Brettpunkte,
      2. Buchholz-Wertung,
      3. Buchholz-Feinwertung,
      4. Siegwertung,
      5. Startrangliste.

      Rundenturniere:

      1. Höhere Zahl der Brettpunkte,
      2. Sonneborn-Berger,
      3. Siegwertung,
      4. Startrangliste.
      5. Stichkämpfe / K.O.

      Wettkämpfe:

      1. Höhere Zahl der Brettpunkte
      2. Berliner Wertung
      3. Los

1.4. Die WSJ regelt den Jugend-Spielverkehr auf Verbandsebene, im einzelnen:

  1. die unter 1.1. genannten Württ. Jugend-Meisterschaften,
  2. die unter 4.4 b) genannten Stichkämpfe,
  3. Jugendveranstaltungen überregionaler Art,
  4. Unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten jeweils nach Bedarf Wettbewerbe für Schulschach, Mädchenschachwettbewerbe sowie Jugendschachveranstaltungen für bestimmte Altersgruppen.

1.5. Der Spielausschuß bzw. das von ihm beauftrage Mitglied regelt die Wettkämpfe vor Turnierbeginn im Detail und teilt dies den beteiligten Spielern bzw. Vereinen rechtzeitig mit. Außer den in der Satzung der WSJ beschlossenen Richtlinien sind auch die von der Deutschen Schachjugend für die übergeordneten Turniere beschlossenen Regeln soweit wie möglich zu berücksichtigen.

§ 2 Württembergische U-18-, U-16-, U-14-, U-12-, U-10-, U-8- Einzelmeisterschaften sowie Mädchen Einzelmeisterschaften U-18w, U-16w, U-14w, U-12w, U-10w und U-8w

2.1 Zusätzlich zu den GKL- Kader Spielern nehmen folgende Teilnehmer bei 7 Runden Schweizer System teil.

  1. Jeder Bezirk entsendet pro Altersklasse je 1 Teilnehmer pro angefangenen 45 gemeldeten männlichen Mitgliedern sowie je 1 Teilnehmerin pro 22 gemeldeten weiblichen Mitgliedern.
  2. Ebenso viele Plätze, wie die Bezirke nach Punkt 1 zusammenaddiert erhalten - abzüglich der GKL-Kaderspieler in dieser Altersklasse - werden in dieser Altersklasse auf Grundlage des D’Hondt-Verfahren auf die Bezirke verteilt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der betroffenen Jahrgänge bei den vorangegangenen zwei Jugend-Einzelmeisterschaften. Bei Gleichstand zweier Bezirke erhalten beide Bezirke einen Platz. Die genaue Berechnungsweise regeln die Ausführungsbestimmungen.
  3. Der Spielleiter vergibt auf Antrag in Härtefällen bis zu zwei Freiplätze.
  4. Wenn ein oder mehrere Kontingentplätze der Bezirke nicht besetzt werden, kann die WSJ im Gegenzug die Zahl der Freiplätze der betreffenden Altersklasse entsprechend erhöhen

2.2 Der Sieger erhält den Titel „Württ. Jugendmeister U-18, Württ. Jugendmeister U-16, Württ. Jugendmeister U-14, Württ. Jugendmeister U-12, Württ. Jugendmeister U-10, Württ. Jugendmeister U-08, Württ. Mädchenmeisterin U-18, Württ. Mädchenmeisterin U-16, Württ. Mädchenmeisterin U-14, Württ. Mädchenmeisterin U-12, Württ. Mädchenmeisterin U-10, Württ. Mädchenmeisterin U-08“.

2.3 Die WJEM U10-U18 finden in der Regel alljährlich in der Woche nach Ostern statt, die U08 kann einen abweichenden Termin haben

2.4 Der Spielleiter der WSJ kann entscheiden, dass benachbarte Altersklassen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.

2.5 In den ersten zwanzig Zügen dürfen Spieler kein Remis vereinbaren. Das erste Remisangebot darf somit von Schwarz mit dessen 20. Zug geschehen. Remisabsprachen werden sanktioniert.

2.6 Nicht spielende Personen können sich die ersten 15 Minuten als Zuschauer in den Spielsälen aufhalten. Die darauffolgenden 90 Minuten sind bis auf die Schiedsrichter und je einem Bezirksvertreter keine Zuschauer zugelassen. Ab der 105. Minute sind Zuschauer wieder gestattet. Unterhaltungen in den Spielsälen sind ausschließlich auf Deutsch zu führen.

2.7 Spieler, deren Eltern mit zur WJEM fahren wollen und älter als U12 sind, sollen bei ihrer Anmeldung an den Bezirksjugendleiter einen Grund angeben, warum die Eltern mitwollen. Dies soll die Organisation erleichtern, da die Jugendherbergen aus allen Nähten platzen. Wenn schon Familien ausquartiert werden müssen, dann nur solche, bei denen es zumutbar ist. Familien, die geschlossen anreisen, weil ein behindertes oder krankes Kind dabei ist, sollen priorisierend behandelt werden - zumutbar eben.

Link zu den Ausführungsbestimmungen

§ 3 Jugendligen

3.1. Die höchste Spielklasse für Jugendliche der Württembergischen Schachjugend stellt die Verbandsjugendliga dar. An ihr können nur Mannschaften der Württembergischen Schachjugend teilnehmen.

3.2. a) Die Verbandsjugendliga besteht insgesamt aus höchstens acht Mannschaften und darf von der Spielleitung in zwei regionale Verbandsligen mit jeweils bis zu vier Mannschaften eingeteilt werden, in diesem Fall greift 5.2. b), ansonsten 5.2. c).
Die Mannschaften bestehen aus sechs Spielern unter 20 Jahre. Die Meldung von bis zu 10 Reservespielern ist zulässig. Es dürfen nur Spieler gemeldet werden, deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr die Bundesrepublik Deutschland ist. In besonderen Fällen kann der Spielausschuss eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Insbesondere bei in Zukunft absehbarem dauerhaftem oder längerfristigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, oder Rückkehr von einem längeren Auslandsaufenthalt. Die Bretter Eins und Zwei müssen aus dem Kreis der drei DWZ-stärksten Spieler besetzt werden.

3.2. b) Die besten vier Mannschaften aus der Vorsaison sind gesetzt, die restlichen Mannschaften werden regional zugeordnet. In jeder dieser regionalen Verbandsligen spielen die Mannschaften drei Runden jeder gegen jeden. Die besten zwei Mannschaften jeder Regionalgruppe steigen ins Finalturnier auf, dort werden zwei Runden gespielt - nach Möglichkeit zentral. Das Ergebnis aus der Vorrunde, welches gegen die Regionalmannschaft erspielt wurde, die denselben Weg in die Finalrunde einschlägt, wird mitgenommen. Die letzten beiden Mannschaften spielen die Absteiger aus, auch dort werden nur zwei Runden gespielt - nach Möglichkeit zentral. Auch hier wird das Ergebnis aus der Vorrunde, welches gegen die Regionalmannschaft erspielt wurde, die denselben Weg in die Relegation einschlägt, wird mitgenommen.

3.2. c) Die bis zu acht Teams in der Verbandsjugendliga spielen in bis zu sieben Runden jeder gegen jeden den Aufsteiger in die Bundesjugendliga Süd sowie die Absteiger in die zugrundeliegenden Bezirksjugendligen aus.

3.3. a) Der Sieger der Baden-Württembergischen Jugendliga erhält den Titel „Baden-württembergischer Jugendmeister 202.“ Die Mannschaften auf den Plätzen Sieben und Acht steigen in die jeweils nächsthöchste Spielklasse ihrer Landesverbände ab. Es steigen die jeweils ersten der einzelnen Landesverbände auf.

3.3. b) Jede Bezirksjugend benennt eine Mannschaft aus ihrem Bezirk für die Stichkämpfe für die Verbandsjugendliga. Sollte die Mannschaft von einem Verein gestellt werden der bereits für eine oder mehr Mannschaften eine Startberechtigung in der Baden-Württembergischen Jugendliga oder der Verbandsjugendliga so legt der Spielleiter weitere Bedingungen für die Aufstellung fest.

Es steigen die Sieger der wie folgt auszurichtenden Stichkämpfe in die Verbandsjugendliga auf:
Vertreter Stuttgart – Vertreter Alb-Schwarzwald
Vertreter Unterland – Vertreter Ostalb
Vertreter Neckar-Fils – Vertreter Oberschwaben

Zum Stichkampf nicht zugelassen sind Mannschaften, die in der Vorsaison in der Verbandsjugendliga gespielt haben. Die Stichkämpfe finden unter der Leitung der WSJ statt. Sie werden unter der Leitung eines neutralen Schiedsrichters ausgetragen. Heim- und Gastrecht für den Stichkampf werden am Spieltag vor Ort ausgelost. Endet der ein Wettkampf unentschieden gelten folgende Kriterien:

  1. Berliner Wertung
  2. Losentscheid

3.3 c) Falls die Teilnehmerzahl auf Grund Teilnahmeverzicht oder Rückzug von Mannschaften vor der ersten Runde unter 8 Mannschaften sinkt, ist der Spielleiter in Absprache mit dem Spielausschuss berechtigt, weiteren Mannschaften die Teilnahme zu ermöglichen. Bevorzugt sind Absteiger der Vorsaison, Verlierer der Stichkämpfe oder die Platzierten der Bezirksmeisterschaften zu berücksichtigen. Bei mehreren geeigneten Mannschaften sind Stichkämpfe durchzuführen.

3.4. Die Mannschaften sind zu dem bekannt gegebenen Termin mit den Aufstellungen an den zuständigen Spielleiter zu melden. Die Spielleitung hat das Recht, die Teilnahme eines Vereins zu verweigern, wenn vom Verein mehr als ein Brett bei der Meldung nicht besetzt werden kann. Nachmeldungen müssen mindestens sieben Tage vor dem ersten Einsatz des Nachgemeldeten schriftlich beim Spielleiter eingehen. Ein Einsatz des Nachgemeldeten ist erst zulässig, wenn die schriftliche Genehmigung des Spielleiters vorliegt. Der Spielleiter bemüht sich, auch evtl. betroffene Gegner zu informieren und gibt die Nachmeldung im nächsten Rundschreiben bekannt.

3.5. Folgende Brett-Punkt-Wertung wird in der Verbandsjugendliga angewandt:
Sieg: 3 Punkte, Remis: 2 Punkte, Niederlage: 1 Punkt, freies Brett: 0 Punkte.
Wenn also eine Mannschaft mit weniger Spielern antritt, wird das deutlicher „bestraft“ als wenn jemand antritt und verliert. Somit reicht ein Sieg an einem anderen Brett nicht aus, um ein leeres Brett auszugleichen. Gespielte Partien enden 3:1, kampflose enden aber 3:0.

3.6 Treten Spieler an Brett 1 oder 2 nicht an, hat ihr Verein eine Buße von 50,- EUR pro betroffenes Brett zu zahlen.

3.7 Zu Saisonbeginn entrichtet jede Mannschaft ein Reuegeld in Höhe von 70,- EUR. Eine Rückerstattung erfolgt, wenn alle Mannschaftskämpfe angetreten wurden und maximal zwei Partien kampflos abgegeben wurden.

§ 4 Württ. Jugendvereinsmannschaftsmeisterschaften (WVMM U-16), (WVMM U-14), (WVMM U-12), (WVMM U-10), Mädchen (WVMM U-20w), Mädchen (WVMM U-14w)

4.1 Die Veranstaltung wird als offenes Turnier ausgetragen. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern der jeweiligen Altersgruppe. Die Bretter 1 und 2 müssen aus dem Kreis der 3 ELO/DWZ-stärksten gemeldeten Spieler besetzt werden.

4.2 Jede Mannschaft in den Mädchenwettbewerben darf mit höchstens einer Gastspielerin aus einem anderen Verein besetzt sein.

4.3 Das Turnier wird als Schnellturnier mit max. 7 Runden je 30-Minuten-Partien ausgetragen.

4.4 Ansonsten gelten die Bestimmungen in § 5.1 bis 5.5

4.5 Der Sieger erhält den Titel „Württ. Vereinsjugend-Mannschaftsmeister”. Insofern es sich um ein mit der Badischen Schachjugend gemeinsam ausgetragenes Turnier handelt, erhält der Sieger den Titel „Baden-Württembergischer  Vereinsjugend-Mannschaftsmeister“.

4.6. Die drei erstplazierten Mannschaften der Altersklassen U16, U14 und U12 qualifizieren sich für ein Turnier mit drei Badischen Mannschaften. Dieses wird an einem Wochenende ausgetragen. Ausrichter ist im jährlichen Wechsel die Württembergische und die Badische Schachjugend. Die Bedenkzeit der Partien muss mindestens so lang sein, dass eine DWZ-Auswertung möglich ist.

§ 5 Württ. Schulschach-Mannschaftsmeisteschaft

5.1 Die WSSMM wird von den Oberschulämtern Nordwürttemberg und Südwürttemberg ausgeschrieben und von der WSJ durchgeführt.

5.2 Der Bezirksschulschachwart regelt den Austragungsmodus auf Bezirksebene. Auf Landesebene wird der Austragungsmodus vom Schulschachreferenten der WSJ geregelt.

5.3 Es wird mit 4-er Mannschaften gespielt. Die Meldung eines Ersatzspielers ist zulässig.

5.4 Die Mannschaften (einschl. Reservespielern) sind zu dem bekanntgegebenen Termin in der Reihe der Brettbesetzung zu melden.

5.5 Fehlt ein Spieler, muß ein Ersatzspieler unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist auch unter Namensnennung der eingesetzten Spieler ein Offenlassen einzelner Bretter.

5.6 Der Sieger erhält den Titel „Württ. Schulschach-Mannschaftsmeister”.

§ 6 Württembergische Jugendpokalturniere für Jugendliche unter 8 Jahren (WJPT U-8), unter 10 Jahren (WJPT U-10) und unter 12 Jahren (WJPT U-12)

6.1. Württembergische Jugendpokalturniere werden an einem Tag als offenes Turnier mit mindestens 5 Runden nach Schweizer System ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche in den entsprechenden Altersgrenzen.

Württembergische Jugendpokalturniere werden in der Altersklasse U12 ausgeschrieben. In jedem Turnier hat eine separate Wertung in den Altersklassen U8 und U10 zu erfolgen. Der Turnierleiter hat die Möglichkeit, entsprechend der Anmeldung vor Ort getrennte Turniere in den Altersklassen U8, U10 und U12 spielen zu lassen oder die Altersklassen in einem Turnier zusammenzufassen,

6.2. Die Bedenkzeit der Württembergischen Jugendpokalturniere ist mindestens so zu wählen wie es die DSB-Wertungsordnung als Mindestbedenkzeit zur DWZ-Auswertung in den Altersklassen U8, U10 und U12 festlegt. Es besteht Schreibpflicht.

6.3. Jeder Mitgliedsverein im SVW, jeder Kreis und jeder Bezirk kann die Ausrichtung eines Württembergischen Jugendpokalturniers beim Spielleiter der WSJ beantragen. Die Ausschreibungen sind im Verkündigungsorgan in der Rubrik Turnierausschreibungen der WSJ und auf der Homepage des Verbands spätestens im Monat vor dem Austragungstermin zu veröffentlichen.

6.4. In jedem Württembergischen Jugendpokalturnier wird eine feste Anzahl von Punkten für die Pokalwerbung vergeben. Wird das Turnier in zwei oder drei Altersklassen getrennt ausgetragen, werden die Punkte entsprechend der Anzahl der Altersklassen geteilt. Punkte in der Pokalwertung können nur Spieler erhalten, die am Turniertag Mitglied eines Vereins im SVW sind. Die erzielten Punkte zählen für die Altersklasse, in der der Spieler spielberechtigt ist, auch wenn sie in einer höheren Altersklasse erspielt wurden.

6.5. Die Spieler, die in den Altersklassen U8, U10 und U12 zum Ende des Pokalzyklus die Rangliste anführen, erhalten den Titel Württembergischer Jugendpokalsieger in der entsprechenden Altersklasse.

§ 7 Spielregeln, Turnierleitung, Schiedsgericht, u.a.

7.1. Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg (WTO) und die Jugendordnung der DSJ sind Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Spielordnung nichts anderes vorsieht.

7.2. Wenn durch diese Spielordnung nichts anderes bestimmt, obliegt bei allen von der WSJ ausgeschriebenen Turnieren die Turnierleitung dem Spielleiter der WSJ. Nach Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden der WSJ kann die Leitung eines Turniers auch einem anderen Vorstandsmitglied oder erfahrenen Funktionär aus den Bezirken übertragen werden.

7.3. Zur Beratung des Spielleiters und der anderen Ressortleiter in wichtigen Fragen des Spielverkehrs und als letzte Instanz der WSJ in spieltechnischen Fragen dient der Spielausschuß. Er besteht aus dem Spielleiter als Vorsitzenden, dem Jugendsprecher und aus sechs weiteren Mitgliedern, die aus verschiedenen Bezirken stammen sollten. Diese werden von der Jugendversammlung gewählt. Bei Entscheidungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Schulschach- bzw. Mädchenschachbeauftragten fallen, sind diese automatisch Mitglied des Spielausschusses.

7.4. Zu allen von der WSJ ausgerichteten oder beschickten Turnieren hat der Turnierleiter eine Ausschreibung mit sämtlichen technischen Einzelheiten, insbesondere betreffend Kostenerstattung, bekanntzugeben. Vor Turnierbeginn sind Austragungsmodus, Zeitplan und Zusammensetzung des Schiedsgerichts bekanntzugeben.

7.5. Proteste haben nur aufschiebende, keine aufhebende Wirkung.

7.6. Württ. Jugendeinzelmeisterschaften. Vor Turnierbeginn wird in Übereinstimmung mit § 7.2 der Turnierleiter bestimmt. Danach wird ein Schiedsgericht aus drei Turnierspielern und drei Ersatzleuten gewählt. Mitspracheberechtigt sind die beteiligten Spieler, der Turnierleiter, anwesende Mitglieder des erweiterten Vorstandes und des Spielausschusses der WSJ.

Bei Streitfällen entscheidet in 1. Instanz der Turnierleiter, in 2. Instanz das Schiedsgericht, in 3. Instanz der WSJ-Spielleiter, in 4. Instanz das Verbandsschiedsgericht. Ein Mitglied des Schiedsgerichts, das selber in einem Protestfall verwickelt ist oder den die Mehrheit der Mitspracheberechtigten als befangen ansieht, ist durch einen Ersatzmann auszuwechseln.

7.7. Änderungen und Ergänzungen der Spielordnung können vom Erweiterten Vorstand beschlossen und durchgeführt werden. Die Änderungen und Ergänzungen müssen der nächsten Jugendversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.