Sozialfonds der Württembergischen Schachjugend (WSJ)

Ziel des Sozialfonds

Mit unseren Sozialfonds wollen wir Kinder und Jugendliche in Württemberg unterstützen, deren finanzielle Situation es erschwert oder gar unmöglich macht, bei jeglichen kostenpflichtigen Veranstaltungen der WSJ oder an Turnieren teilzunehmen, für die sie sich qualifiziert oder einen Freiplatz erhalten haben bzw. nominiert wurden.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Kinder und Jugendliche der Altersklasse U20
  • Kinder und Jugendliche, die aktives Mitglied in einem Verein des Schachverbands Württemberg sind
  •  Gefördert wird das Kind/der Jugendliche, der an einer der u.g. Veranstaltungen/Turniere teilnimmt. Begleitpersonen werden nicht bezuschusst.
    • Wenn jedoch das Kind/der Jugendliche auf eine Begleitperson zwingend angewiesen ist, kann in begründeten Ausnahmefällen auch für die Begleitperson ein Zuschuss gewährt werden.

 

Zuschussfähige Veranstaltungen und Turniere

  • kostenpflichtige Veranstaltungen der Württembergischen Schachjugend z.B. Seminare, Turniere, Sommercamp
  •  Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft (Teilnahme für den Landesverband Württemberg erforderlich)
  • Deutsche Ländermeisterschaft der Jugend (Teilnahme für den Landesverband Württemberg erforderlich)
  • Europameisterschaften der Jugend (Teilnahme für Deutschland erforderlich)
  •  Weltmeisterschaften der Jugend (Teilnahme für Deutschland erforderlich)
  • Teilnahme von Kindern/Jugendlichen an den Württembergischen Meisterschaften der Erwachsenen (Teilnahme für den Landesverband Württemberg erforderlich)
  • Teilnahme von Kindern/Jugendlichen an deutschen Turnieren mit Qualifikationsmodus bei den Erwachsenen (Teilnahme für den Landesverband Württemberg erforderlich)
  • Teilnahme von Kindern/Jugendlichen an internationalen Turnieren mit Qualifikationsmodus bei den Erwachsenen (Teilnahme für Deutschland erforderlich)
  •  Teilnahme an der Deutschen Vereinsmeisterschaft der Jugend (Teilnahme für einen Württembergischen Verein nötig, nur Einzelpersonen werden gefördert)
  • Für andere Veranstaltungen kann im begründeten Einzelfall ein Zuschuss gewährt werden, z.B. Turniere, für die das Kind/der Jugendliche nominiert wurde oder einen Freiplatz erhalten hat oder eine andere Startberechtigung hat.

 

Was wird bezuschusst und wie hoch ist der Zuschuss?

  • Bezuschusst werden die in der Ausschreibung für die Veranstaltung genannten Kosten für Startgebühr, Organisationsbeitrag, Verpflegung, Unterkunft. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 %.
  • Bei Veranstaltungen mit  ̈Übernachtungen werden nur für die günstigste Zimmerkategorie, die in der Ausschreibung angeboten wird, Zuschüsse gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
  • Reisekosten werden nicht bezuschusst. – Bei der DJEM kann ein Zuschuss ausgezahlt werden, wenn die günstigste Reiseoption gewählt wird. – Wenn jedoch die Teilnahme des Kindes/des Jugendlichen wegen der hohen Reisekosten (z.B. bei internationalen Turnieren) nicht möglich ist, kann in begründeten Ausnahmefällen auch für die Reisekosten ein Zuschuss gewährt werden.
  • Härtefallregelung: In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Die Gewährung eines Zuschusses sowie die Höhe eines Zuschusses richtet sich danach, welche finanziellen Mittel im Sozialfonds der WSJ zur Verfügung stehen.

 

Wer darf den Antrag stellen?

  • Kinder und Jugendliche der Altersklasse U20 sind zuschussberechtigt.
  • Der Antrag kann gestellt werden von
  • Jugendlichen ab 16 Jahren, 
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter oder
  • ein vom Erziehungsberechtigten Beauftragter.

 

An wen stellt man einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds?

 

Wie und wann stellt man einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds?

  • Die Antragstellung erfolgt mit dem PDF-Formular Zuschussantrag, Sozialfonds (verlinkt ist aktuell das Formular von Baden, sollte der Antrag so angenommen werden würden wir das 1:1 so übernehmen bei uns) an die Vertrauensperson der WSJ, z. B. per E-Mail.
  • Pro Veranstaltung und Kind/Jugendlicher kann nur ein Antrag eingereicht werden
  • Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag auch später eingereicht werden, z. B. bei Nachrückerplätzen oder wenn die Ausschreibung/Qualifikation/Nominierung noch nicht vorlag.

 

Wer entscheidet über den Antrag und die Zuschusshöhe?

  • Über jeden fristgerecht eingegangenen und begründeten Antrag entscheidet ein Gremium der WSJ.
  • Dieses Gremium besteht aus
    •  der Vertrauensperson, bei der der Antrag eingereicht wurde,
    • einem der Vorsitzenden,
    • dem Kassenwart,
    •  zwei weiteren Mitgliedern aus dem erweiterten Vorstand, die von den Vorgenannten bestimmt werden, z.B. der Ressortleiter und einer der Jugendsprecher.
  • Der Vorsitzende und der Kassenwart dürfen sich vertreten lassen.

 

Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?

  • Der Zuschuss wird nach der Teilnahme an der Veranstaltung ausbezahlt.

 

  • In begründeten Ausnahmefällen ist eine Auszahlung des Zuschusses oder eines Anteils des Zuschusses auch vor der Teilnahme an der Veranstaltung möglich, nämlich wenn ohne den Zuschuss eine Teilnahme des Kindes gar nicht möglich wäre. Sollte das Kind/der Jugendliche dann doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, muss der Zuschuss anteilig an den verbliebenen Kosten zurückgezahlt werden.